Hallo Freunde und Helfer,
ich steh gerade etwas auf dem Schlauch: mein VU ist vor Jahren zur weiteren Vollstreckung seiner FrStr ins Ausland (Rumänien)überstellt worden. Nach Jahren des Schweigens habe ich nun über unsere Rechtshilfe-Abt. die Nachrich erhalten, dass der VU am 20.4.04 quasi bedingt entlassen wurde und die Strafe dort seit 10.8.06 als "executed" betrachtet wird.
Mehr weiß ich nicht.
Was muss/kann ich dem BZR mitteilen????
Danke schon mal für's Mitdenken.