Mahlzeit!
Der Betreute ein äußerst unkooperativer Zeitgenosse soll eine Zustellung des Vergütungsbeschlusses aus seinem Vermögen erhalten. Die PZU kam zurück mit dem Vermerk "Kasten überfüllt, Zustellung nicht möglich" Aus der Verfahrensakte geht hervor, dass er sehr verloddert lebt, seine letzte Betreuerin hatte er sogar bedroht, es kam zum Betreuerwechsel (aber das nur am Rande). Kurzum, ich kann mir gut vorstellen, dass er seinen Briefkasten tatsächlich nicht leert und die Post sich wahrscheinlich auch nicht große Mühe macht, die Zustellung persönlich zu übergeben (was durchaus nachvollziehbar ist). Nun habe ich den Betreuer gebeten, dem Betroffenen im nächsten persönlichen Kontakt die Zustellung persönlich gegen unterschriebenes EB auszuhändigen. Der Betreuer schreibt mir nun unter Rücksendung der Unterlagen, dass er sich dafür nicht zuständig sieht und der Betroffene von ihm wohl keine Post annehmen wird, geschweige denn ein EB zu unterschreiben.
Was mache ich denn nun? Als letzte Möglichkeit fiele mir noch der Gerichtsvollzieher als Zustellungsorgan ein. Aber kann ich wirklich aller 3 Monate den GV mit der Zustellung des Vergütungsbeschlusses beauftragen? Und wer trägt die Kosten? In der Vergangenheit konnte per Post durch Einlegen in Briefkasten zugestellt werden, oder ob ichs damit nochmal versuche?
Danke fürs Lesen und antworten.
DI