zuviel festgesetzt

  • Hallo,
    habe in einer BerHsache zuviel festgesetzt und es ist auch schon ausgezahlt worden.

    Da ich so einen Fall noch nie hatte, weiß ich nun nicht wie weiter?

    Über Tipps wär ich echt dankbar, da der Bezirksrevisor schon eine SSA gemacht hat und der Rechtsanwalt leider freiwillig nicht zahlt.

    :confused:

  • Kalthoener R. 1042!
    Hat der Revisor denn RM gegen die festsetzung eingelegt??

    Ansonsten:
    Vereinbarung über die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwälte und Steuerberater (StaatskVerg), Hartmann Kostengesetze, 34. Auflage, Seite 1090, aber auch Justiz (AV zuletzt 12.01.95, Seite 47) , ergänzt durch Ziffer B): 44ff, RVG, mit § 9 BerHG . Vielleicht steht da noch was ( BaWü).

    Ich hatte so etwas ähnliches auch mal in Straf. Der RA hat letztendlich gezahlt. Ich hätte andernfalls die Landeskasse gebeten, den überschiessenden Betrag zurückzubuchen oder aber mit einem anderweitigen Gebührenanspruch desselben RA's aufgerechnet! Denkbar wäre auch - wohl übers LG - eine förmliche Klageerhebung gegen den RA ( frag mich nicht wo, aber das habe ich m.E. mal gelesen)

  • Wie konnte es denn passieren dass zuviel ausbezahlt wurde? Hat sich später ein anderer Sachverhalt ergeben oder war es ein Versehen?

    Ich musste die Justizbeitreibungsordnung bisher auch noch nie anwenden insbesondere weil es sich bei den RAen, die nicht frw. den Betrag zurückbezahlten um Stammkunden handelt und ich einfach in einem anderen Beratungshilfevergütugnsverfahren (im Beschluss) die Aufrechnung erklärt habe.

  • wir hatten unlängst versehentlich die Auszahlungsdaten des Gerichts für eine ganze Woche doppel an die LJK übertragen, bei meinen 10 BerhH-Vergütungen haben aber alle RAe brav freiwillig zurückgezahlt . . .

    Was ist das für ein RA, der nicht freiwillig zurückzahlt, selbst Schuldner (wir haben hier so einen . . .);)

  • Schimpft sich "Annahmeanordnung für einmalige Einzahlungen". Das geht an die (Landesjustiz-) Kasse, die stellen zum Soll.



    Ergänzung:
    Muster 01 EDVBK oder HKR 70a (jedenfalls in Bayern)
    hab ich hier bei mir in der Verwaltung gekriegt. Das Formular ist rosa und man braucht ergänzend einen Überweisungsschein mit einer Buchungskennzahl.
    Die (LJ)K mahnt und treibt selbständig bei.

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