Noch eine Verschmelzung. Verschmolzen werden sollen zwei OHG´s. Die übertragende OHG wurde im Mai 2011 in das Handelsregister eingetragen. Vorab existierte sie bereits als GbR. Diese wurde im Dezember 2010 gegründet. Die Tätigkeit der OHG bestand zuerst nur in Kaufverhandlungen bzgl. Grundbesitz. Dieser wurde erst nach dem 01.01.2011 erworben. Als Verschmelzugsstichtag ist der 31.12.2010 vereinbart. Die beigefügt Bilanz ist eine "0-Bilanz". Meiner Ansicht nach war zum Verschmelzungsstichtag noch nicht die Kaufmannseigenschaft gegeben, so dass der übertragende Rechtsträger zum Verschmelzungsstichtag noch nicht verschmelzungsfähig war.
Was denkt ihr?
Vielen Dank für die Antworten.