Hallo!
Ich bin gerade als Rechtsanwältin dabei, zu prüfen, ob es Beratungshilfe für die Prüfung der Aussichten einer Vollstreckung eines Unterhaltstitels gibt. Eine Mutter möchte sich hierfür an mich wenden, weil die Beistandschaft des Jugendamtes geendet hat, da die Mutter mit Ihrem Kind ins EU-Ausland verzogen ist.
Ich bin schon so weit, dass die Mutter eventuell grenzüberschreitende Beratungshilfe bekommen könnte.
Dass das Aufsuchen eines Rechtsanwalts erforderlich ist, denke ich schon, denn die Mutter kann meines Erachtens nicht selbst prüfen, ob der Vater zahlungsfähig ist und das Jugendamt hilft auch nicht weiter. Seht ihr als Rechtspfleger das auch so?
Mir ist bewußt, dass die Vollstreckung als solche ein gerichtliches Verfahren ist und dafür Prozesskostenhilfe und nicht Beratungshilfe in Betracht kommt. Aber zunächst ist ja die Prüfung der Erfolgsaussichten notwendig. Der Vater ist vielleicht ja zahlungsunfähig.
Entscheide ich aus Eurer Sicht richtig, falls ich das Mandat als Beratungshilfemandat annheme?
Mir ist klar, dass die Beratungshilfe auf die Prozesskostenhilfe gegebenenfalls angerechnet wird.
Viele Grüße!
Rechtsanwältin