In letzter Zeit passiert es hier häufiger, dass ich nach Einreichung eines Jahresberichtes (ja, den gibt es hier noch, wenn pfdb. Einkommen fließt) vom Gericht die Info erhalte:
"Lieber TH, du kannst alles verteilen, die Gerichtskosten hat der Schuldner bereits ratenweise in den letzten Jahren vollständig beglichen. Was du uns jetzt so überwiesen hast, kriegst du hiermit zurück. Verteile bitte diesen Betrag auch mit an alle Gläubiger."
Heißt doch eigentlich:
Der Schuldner hat Kostenstundung, zahlt Raten auf die Verfahrenskosten (freiwillig) und pfändbares Einkommen an den TH (zwangsweise). Er zahlt also mehr, als er eigentlich müsste.
Kann das richtig sein? Muss ich nicht vom Gericht die Info kriegen, dass Schuldner ans Gericht zahlt und entsprechend der pfdb. Betrag zu kürzen sei? Ich erfahre erst von den Zahlungen ans Gericht, wenn ich aus der Masse zuviel an die LZK überweise. Ist das übliches Vorgehen? Ist es Sinn der Sache, dass der Schuldner zuviel zahlt? Pech für ihn, dumm gelaufen, Glück für Gläubiger? Geht mich das im Grunde nix an und mache ich mir zu viele Gedanken?
Manch ein Schuldner zahlt Raten ans Gericht in solcher Höhe, die weit höher ist, als das tatsächlich pfändbare EK, das er sowieso hierher auch noch zahlt.