Ein Neuling auf der RAST und BerH benötigt dringend eure Hilfe...
Ein RA stellt zwei BerH- Anträge
1. für das nunmehr volljährige Kind ( wegen Unterhaltsansprüchen gegen Kindesvater)
- Anlagen: Schreiben des JA, nach Beendigung der Beistandschaft kraft Gesetzes mit dem Hinweis,
dass das Kind nunmehr allein tätig werden müsse
- Schreiben an Kindesvater mit der Aufforderung seine persönl. und wirtschaftl. Verhältnisse darzulegen ( Fristsetzung)
2. für die Kindesmutter (PVS--> keine Ahnung, was damit gemeint ist , Beitreibung Unterhaltsrückstand)
-Anlagen ( das Schreiben des JA wie im Antrag 1)
-Schreiben an Kindesvater, dass dieser den Unterhaltsrückstand umgehend an die Kindesmutter zu zahlen hat ( Fristsetzung)
zu Antrag 1.)
Ich schrieb RA an und verwies auf § 18 Abs. 4 SGB VIII. Das Kind solle sich an das JA wenden, da BerH lediglich eine Subsidiäre Hilfe darstellt.
Für mich war das Schreiben des JA lediglich ein Brief , der der Form halber wohl jedem Kind nach Eintritt der Volljährigkeit zugeht, unabhängig davon, dass auch weiterhin das JA zu Rate gezogen werden kann, was sich ja zumindest aus dem SGB VIII ergibt.
Antwort des RA:
Ich habe umgehend dem BerH-Antrag stattzugeben, da das JA ja wohl mehr als eindeutig mitteilte, dass es nicht mehr für das Kind tätig werden würde.
zu Antrag 2.)
Ich schrieb den RA an und teilte mit, dass es für die Vollstreckung aus den Titeln keine BerH geben kann und behauptete zudem noch kühn, dass die Anspruchsinhaberin wohl das Kind und nicht die Mutter sein dürfte. Infolgedessen bat ich um Antragsrücknahme.
Antwort des RA:
Es würde sich ja wohl nicht um die Vollstreckung handeln ( stand aber so im BerH- Antrag!), sondern der Inhalt ergebe sich ja wohl aus dem Anschreiben an den Kindesvater. Die Kindesmutter wäre nach Eintritt der Volljährigkeit sehr wohl die Inhaberin des rückständigen Unterhaltsanspruches.
Mir wurde für die positive Bescheidung der Anträge eine Frist von 5 Tagen eingeräumt.
Erläuterung: Im Anschreiben an den Kindesvater steht lediglich drin, dass dieser unter Fristsetzung aufgefordert wird den rückständigen Unterhalt ( Kindesunterhalt) an die Kindesmutter zu zahlen.
Es ist mein erster solcher BerH-Antrag und ich bitte euch um eure Unterstützung, da ich jetzt nur ungern einen gravierenden Fehler machen möchte. Vielen Dank im Voraus!:)