Ein Kollege eines Nachbargerichts (bearbeitet u.a. RASt, Urkundssachen, Hinterlegung u. Zivil) rief eben an und fragte mich nach meiner Meinung zu folgendem Fall, bei dem ich jedoch überhaupt nicht weiterhelfen kann, weshalb ich den Fall für ihn jetzt mal hier einstelle:
A ist seit zig Jahren an einem Immobilienfonds beteiligt. Die Beteiligung erfolgte durch Erwerb von (übertragbaren) Zertifikaten über einen Nennbetrag von 2.000 DM. Der Fonds ist eine KG und die Anleger sind daran über eine Treuhandgesellschaft beteiligt (die Anleger sind also nicht selbst Gesellschafter).
Nun wird die Fondsgesellschaft liquidiert und die Treuhänderin hat alle Anleger aufgefodert, die Zertifikate an sie auszuhändigen. Im Gegenzug soll dann der Liquiditionsanteil von gut 5.000 € ausgezahlt werden. Abgewickelt wird das alles über eine Landesbank.
Leider sind bei A dessen Zertifikate nicht mehr auffindbar. A wollte deshalb nun eine Art Aufgebotsverfahren beim AG in die Wege leiten, was der Kollege aber für nicht möglich hält.
Jemand mit sowas schon mal zu tun gehabt? Was haltet Ihr für den richtigen Weg?