Fondszertifikate unauffindbar - was nun?

  • Ein Kollege eines Nachbargerichts (bearbeitet u.a. RASt, Urkundssachen, Hinterlegung u. Zivil) rief eben an und fragte mich nach meiner Meinung zu folgendem Fall, bei dem ich jedoch überhaupt nicht weiterhelfen kann, weshalb ich den Fall für ihn jetzt mal hier einstelle:

    A ist seit zig Jahren an einem Immobilienfonds beteiligt. Die Beteiligung erfolgte durch Erwerb von (übertragbaren) Zertifikaten über einen Nennbetrag von 2.000 DM. Der Fonds ist eine KG und die Anleger sind daran über eine Treuhandgesellschaft beteiligt (die Anleger sind also nicht selbst Gesellschafter).

    Nun wird die Fondsgesellschaft liquidiert und die Treuhänderin hat alle Anleger aufgefodert, die Zertifikate an sie auszuhändigen. Im Gegenzug soll dann der Liquiditionsanteil von gut 5.000 € ausgezahlt werden. Abgewickelt wird das alles über eine Landesbank.

    Leider sind bei A dessen Zertifikate nicht mehr auffindbar. A wollte deshalb nun eine Art Aufgebotsverfahren beim AG in die Wege leiten, was der Kollege aber für nicht möglich hält.

    Jemand mit sowas schon mal zu tun gehabt? Was haltet Ihr für den richtigen Weg?

    Ulf

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  • Was anderes als ein Aufgebotsverfahren sollte denn sonst möglich sein? Ein Blick in ein Lehrbuch für Bankkaufleute (Bankbetriebslehre) hilft bei Aufgebotsverfahren oft weiter, z. B. Mayländer/Krapf, S. 339 ff.
    Wichtig ist dann die Mitteilung an die Wertpapier-Mitteilungen.

  • Sorry, aber Lehrbücher für Bankkaufleute sind weder mir noch dem befassten Kollegen zugänglich, deshalb nochmals die Nachfrage:

    Also doch ein Aufgebotsverfahren für das Zertifikat, richtig?!!

    Welches Urkundsgericht ist zuständig? Wohnsitz des A?

    Ulf

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  • Natürlich ist das richtig. Das gilt auch für Renten- Branchn- Aktienfonds, für alle Fonds. Der Ausschließungsbeschluss ersetzt die Urkunde.
    Was die Bakbetriebslehre angeht, wenn man der Gechäftsleitung erklärt, dass ein derartiges Buch für die verschiedensten Rechtsgebiete erforderlich ist, wird es auch angeschafft. So war es auch bei mir.

  • Der Kollege, dem mit den Antworten sehr geholfen ist, lässt ausdrücklich danken!!! :daumenrau

    (Und zur Erklärung seiner Unwissenheit teilt er mit, dass er die Aufgebotsgeschichten erst seit dem 01.09. "am Hals hat" und er bisher nur diese Grundpfandrechtsaufgebote auf dem Tisch hatte.)

    Ulf

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  • Das Schöne heutzutage ist, dass man hier so gut fragen kann.


    Und vor allem, dass einem hier in aller Regel auch noch kompetent geholfen wird! :)

    Ulf

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