Ich muss zwei Ordnungsgelder nach § 890 ZPO vollstrecken über 1.000,00 € und 4.000,00 €. Ersatzweise wurden 10 Tage bei den 1.000,00 € bzw. für je 80,00 € 1 Tag Ordnungshaft angeordnet. Nach Zahlungsaufforderung bat der Bekl. sofort um Ratenzahlung, weil er nur ein geringes Einkommen habe (5.000,00 €/Jahr, selbstständig). Nachweise dafür hat er nicht beigebracht. In der M-Abteilung ergab sich auch nichts.
Muss ich mir das Einkommen nachweisen lassen? Jetzt den GV loszuschicken wären ja überflüssige Kosten.
Wenn ich Raten bewillige, macht Ihr dafür einen Beschluss bzw. ist der zwingend erforderlich oder nur ein einfaches Schreiben? Bei einem Beschluss müsste dieser ja bei Nichtzahlung unter Umständen erst aufgehoben werden.
Ich tendiere zu Raten von 100,00 € (10 x) und danach 80,00 €, weil diese dem Ordnungshaftsatz jeweils entsprechen. Dies würde zwar eine lange Ratenzahlung bedeuten, aber er will jetzt freiwillig zahlen und den GV kann ich bei Nichtzahlung immer noch losschicken.