In meinem Fall ist das Ehescheidungsverfahren bereits bei Gericht anhängig. Der in dem Verfahren als PBV tätige Anwalt beantragt nun Beratungshilfe für die Angelegenheit "Zugewinnausgleich".
Ich bin der Meinung, dass Scheidung und Zugewinn eine Angelegenheit sind und er, da bereits das gerichtliche Verfahren hinsichtlich der Scheidung läuft, nun auch nicht nur für den Zugewinn Beratungshilfe bekommen kann.
Seht ihr das auch so?