Folgender Sachverhalt:
Am 06.09.2011 wird ein Vergleich geschlossen mit Widerrufsklausel bis zum 20.09.2011.
Der Vergleich wird nicht widerrufen.
Später wird dann PKH bewilligt mit Wirkung zum 20.09.2011, also genau zum Ablauf der
Widerrufsfrist.
Kann der PKH-Anwalt überhaupt Kosten aus der Landeskasse bekommen??? Das Verfahren ist ja
mit Vergleichsabschluss erledigt und er hat zwischen Vergleichsabschluss und Ablauf der Widerrufsfrist
keinerlei Erklärung bei Gericht eingereicht.
Eine Rückfrage beim Richter hat ergeben, dass es sich bei dem Datum nicht um einen Schreibfehler
handelt, sonderrn dass absichtlich dieses Datum gewählt wurde, weil erst dann die PKH-Unterlagen
vollständig eingereicht wurden.
Ich finde dazu nix, evtl. kann mir hier jemand mit einer Kommentarstelle / Rechtsprechung weiterhelfen.
Gruß
Skarbku