Ein Arbeitnehmer hat mir mitgeteilt, dass er dem Treuhänder eine "Erklärung" ausfüllen soll, über welches Einkommen er im vergangenen Jahr verfügt hat und wenn er kein Einkommen gehabt hätte, wovon er seinen Lebensunterhalt bestritten hat.
Der Arbeitnehmer ist seit Beginn des Insolvenzverfahrens beschäftigt und ich führe monatlich die pfändbaren Beträge ab. Das sind im Durchschnitt für dieses Jahr 400,00 € monatlich. Die Laufzeit der Abtretung endet im nächsten Jahr.
Ist es üblich, dass die TH derartige Erklärungen von den Schuldnern verlangen? Vor allem vor dem Hintergrund, dass die monatlichen Beträge von mir überwiesen werden, halte ich das für übertrieben.
Zwar darf der Schuldner nach § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO keine Einkünfte verschweigen. Aber ist er darüber hinaus auch verpflichtet zu erklären, dass er außer dem, dem Treuhänder bekannten, Arbeitseinkommen keine weiteren Einkünfte hatte und zudem auch noch andere Fragen beantworten soll?