Man sollte ja nicht zu viel interpretieren, aber der geschilderte Sachverhalt läßt darauf schließen, dass die Geschäftsverbindung bereits seitens der Bank gekündigt ist. Falls nicht, dann sollte die einstw. Verfügung zumindest für gerechtfertigten Wind in den Führungsetagen der Bank sorgen.
Also ich entnehm dem SV nur das der Dispo aber nicht das Konto gekündigt wurde.