Servus, habe hier einen Fall, der ein wenig konfus ist...und ich brauche eure Hilfe. Ich hoffe, mein Sachverhalt gibt schon genug für eine Antwort her, mehr habe ich leider noch nicht.
Minderjähriger (16) hat zusammen mit seinem volljährigen Bruder einen Skilift geerbt und will (soll) diesen nun mit seinem volljährigen Bruder weiterführen. Auch stellt sich wohl die kontoführende Bank quer, das Konto, welches wohl zum Skilift gehört, auf den Minderjährigen umzuschreiben...wegen fehlender Genehmigung des FamG. . Dass ein Minderjähriger zum Führen bzw. Einrichten eines Gewerbegeschäfts eine Genehmigung braucht, weiß ich und hatte ich auch schon. Allerdings...liegt hier der Fall nicht ein wenig anders, weil es sich ja um eine gesetzliche Folge handelt (Weiterbetrieb aufgrund Erbschaft)...habe irgendwie grad keinen Plan...