Wie lange muss ein RA Akten aufbewahren?
(von abgeschlossenen Mandaten)
Frist Akte Rechtsanwalt
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rechtspfleger_i_A -
25. Januar 2012 um 19:21
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Generell fünf Jahre nach Beendigung des Mandats. Wenn er den Mandanten auffordert, die Handakte abzuholen und er dies nicht tut, sechs Monate. (§50 Abs. 2 BRAO)
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Die steuerrechtlich relevanten Unterlagen (Rechnungen z.B.) bis zu 10 Jahre - irgendwo in den Steuergesetzen zu finden...
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... und - aus Erfahrung im Verwandtenkreis - Zahlungsnachweise auf titulierte Forderung am besten ewig ...
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... und - aus Erfahrung im Verwandtenkreis - Zahlungsnachweise auf titulierte Forderung am besten ewig ...
Wieso? Wir geben die entwerteten Vollstreckungstitel an dem Mandanten raus mit der Bitte, diese LANGFRISTIG (also am besten ewig) aufzubewahren. Gleichzeitig erteilen wir den Hinweis (nicht wörtlich): Kannst du Quittung nicht vorlegen im Falle eines Falles, wirst du halt nochmals zahlen müssen.
Und da steckt vielleicht nicht mal Böswilligkeit dahinter, wenn der Gläubiger nochmals antanzt. Wir hatten zuletzt ein großes Energieunternehmen, dass mehrere Tausend Euro wollte, obwohl die schon bezahlt waren, bis auf 100 Euro oder so. Das war Gewurschtel mit den Unterlagen...
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Genau deshalb. Die haben sich nämlich an die überall propagierten sieben Jahre gehalten. Zehn Jahre nach der Zahlung kam dann der Insolvenzverwalter anmarschiert ... und dann weise mal was nach ... die haben auch doppelt gezahlt.
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Ja, das ist bitter... Die Banken hatten offensichtlich auch keine Auszüge mehr!? Oft kann man dort wenigstens noch ein paar Belege gegen einen "kleinen" Obulus anfordern.
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Die waren damals ganz besonders schlau und haben das per Bareinzahlung gemacht, damit der Gerichtsvollzieher die Kontodaten nicht mitbekommt ... ob sich das findet, wenn sich die zeitliche Orientierung auf "im Jahre x" beschränkt ... ?
Immerhin ging es "nur" um ungefähr 500 Euro. Bitter, aber kein Drama.
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