Frist Akte Rechtsanwalt

  • ... und - aus Erfahrung im Verwandtenkreis - Zahlungsnachweise auf titulierte Forderung am besten ewig ...

    Wieso? Wir geben die entwerteten Vollstreckungstitel an dem Mandanten raus mit der Bitte, diese LANGFRISTIG (also am besten ewig) aufzubewahren. Gleichzeitig erteilen wir den Hinweis (nicht wörtlich): Kannst du Quittung nicht vorlegen im Falle eines Falles, wirst du halt nochmals zahlen müssen.

    Und da steckt vielleicht nicht mal Böswilligkeit dahinter, wenn der Gläubiger nochmals antanzt. Wir hatten zuletzt ein großes Energieunternehmen, dass mehrere Tausend Euro wollte, obwohl die schon bezahlt waren, bis auf 100 Euro oder so. Das war Gewurschtel mit den Unterlagen...

  • Genau deshalb. Die haben sich nämlich an die überall propagierten sieben Jahre gehalten. Zehn Jahre nach der Zahlung kam dann der Insolvenzverwalter anmarschiert ... und dann weise mal was nach ... die haben auch doppelt gezahlt.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ja, das ist bitter... Die Banken hatten offensichtlich auch keine Auszüge mehr!? Oft kann man dort wenigstens noch ein paar Belege gegen einen "kleinen" Obulus anfordern.

  • Die waren damals ganz besonders schlau und haben das per Bareinzahlung gemacht, damit der Gerichtsvollzieher die Kontodaten nicht mitbekommt ... ob sich das findet, wenn sich die zeitliche Orientierung auf "im Jahre x" beschränkt ... ?

    Immerhin ging es "nur" um ungefähr 500 Euro. Bitter, aber kein Drama.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!