Umsatzsteuer im IK-Verfahren?

  • Ich hab hier ein IK-Verfahren. Es gibt ein Absonderungsrecht an einem Wohnwagen (Forderung rund 350,00 €). Die Eltern der Schuldnerin möchten den Wohnwagen ablösen (350,00 € für den Gläubiger, 150,00 € an die Masse). Jajaja, wir vergessen jetzt mal § 313 InsO. :(

    Muss der TH Umsatzsteuer abführen? Wenn ja, woraus ergibt sich das? Ganz laienhaft betrachtet, würde ich sagen: Die Verwaltete Masse ist nicht die eines Unternehmers. Der Wohnwagen wird auch nicht für unternehmerische Zwecke genutzt. Wo liegt da die Umsatzsteuerpflicht? Mein Kollege meint, es sei USt abzuführen.

  • Der Schuldner als Privatmann würde doch auch keine Umsatzsteuer abführen. Die Pflicht besteht nur, wenn es sich um Betriebsvermögen handelt. Aber jetzt frag bitte Exec, wo es steht.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Mein Kollege ist sich absolut sicher, dass wir USt einnehmen/abführen müssen. Weil der TH ja nie privat ist. Ehrlich gesagt, ich glaub´s ihm nicht. Sehe es wie du. Die Schuldnerin würde auch keine USt berechnen, wenn sie den Wohnwagen verkaufen würde.

    "Das ist so!" - sagt er. Der TH würde die Schuldnerin ja nicht vertreten, sondern selbst verkaufen. Soll im USt-Gesetz so stehen. :mad:

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