Ich hab hier ein IK-Verfahren. Es gibt ein Absonderungsrecht an einem Wohnwagen (Forderung rund 350,00 €). Die Eltern der Schuldnerin möchten den Wohnwagen ablösen (350,00 € für den Gläubiger, 150,00 € an die Masse). Jajaja, wir vergessen jetzt mal § 313 InsO.
Muss der TH Umsatzsteuer abführen? Wenn ja, woraus ergibt sich das? Ganz laienhaft betrachtet, würde ich sagen: Die Verwaltete Masse ist nicht die eines Unternehmers. Der Wohnwagen wird auch nicht für unternehmerische Zwecke genutzt. Wo liegt da die Umsatzsteuerpflicht? Mein Kollege meint, es sei USt abzuführen.