Habe für Freitag noch einen tollen Fall:
im Termin am 05.05.11 wurde der Zuschlag gemäß § 33 ZVG versagt. Gläubiger-Vertr. beantragte bereits im Termin die Fortsetzung des Verfahrens.
Die weiterbearbeitende Kollegin hat diesen Antrag übersehen und am 15.12.11 das Verfahren aufgehoben mit dem sofortigen Wegfall der Beschlagnahme (nicht erst mit Eintritt der RK).
ZV-Vermerk wurde am 08.01.12 aus Grundbuch gelöscht. Jetzt meldet sich neuer RA für die Gläubigerin und beantragt, das Verfahren in den bisherigen Stand vor Aufhebung zu setzen. Und jetzt hab ich die Akte geerbt.
Was sagt ihr denn dazu?