Bewertung Grundbesitz anhand Einheitswert

  • Habe leider für beide Immobilien nur den Einheitswert. Wie bekomme ich daraus jetzt den Verkehrswert ?

    Frag die Glaskugel! Im Ernst: der Einheitswert ist für die Wertermittlung nicht aussagekräftig. Brauchst Du den Wert nur für die Kostenerhebung und nicht wegen eines anstehenden Verkaufs, muss vielleicht kein teures Gutachten erstellt werden. Aber die n einer Uraltentscheidung aufgestellte Formel: "Verkehrswert = vierfacher Einheitswert" hat juris2112 schon vor 5 Jahren als Schnee von gestern bezeichnet. Ich empfehle, die Suchfunktion zum Begriff "Einheitswert" zu benutzen, Du findest einige Anregungen, dies zum Beispiel, welche Möglichkeiten Dir noch bleiben.

  • Wenn es nur um die Jahresgebühr geht, bin ich ziemlich großzügig und lasse auch einigermaßen nachvollziehbare Schätzungen des Betreuers zu.

  • Es gibt die Möglichkeit, an Hand des Neubauwertes 1914 (in M) den heutigen Verkehrswert von Aufbauten zu errechnen.
    Hinzuzurechnen ist der über BORIS ermittelbare Verkehrswert der Grundfläche.

    Die nötigen Sicherheitsabschläge bitte nicht vergessen, man will ja nicht überbewerten.

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