Ich denke es kommt auf die Zielrichtung der Belehrung an. Und eine Vernehmung ist es auch bei pflichtwidrig unterbliebener oder falscher Belehrung, das soll es ja auch geben.
Für den hier geschilderten Fall denke ich jetzt auch, daß die TG nicht entstanden ist, nachdem Martin ja doch noch recht viel dazu geschrieben hat.