Hallo!
Mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek vor. Es handelt sich um ein Schuldanerkenntnis:
Ich erkenne an.....aus einem Darlehensvertrag einen Betrag i. H. v. 30.000 EUR zu schulden. Festzins: 3000 EUR. Alles fällig am 30.06.2011. Im Falle verspäteter Zahlung ist die Darlehnsforderung mit % 5 über dem Basiszins zu verzinsen.
Der Titel liegt vor, samt Klausel.
Bzgl. der Basiszinsen komme ich überhaupt nicht klar. Muss der Gläubiger mir nachweisen, dass der Schuldner in Verzug ist? Falls ja, wie könnte er eine Negativtatsache nachweisen? Oder reicht mir die Klausel? Muss ich dann als Vollstreckungsorgan den Verzug nicht mehr prüfen?
Die Klausel lautet: " wird Herrn...zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt". Ich benötige doch sicherlich eine qualifizierte Klausel (726 ZPO), oder? Außerdem ist die Klausel bereits vor dem 30.06.2011 erteilt worden.
Probleme...Probleme...Probleme....
Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich?