Ich habe mal eine Frage zum Erbvertrag und der Wechselseitigkeit:
-Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein, nach dem Letztversterbenden die beiden Kinder zu 1/2
- Wechselseitigkeit ist gewollt und kein Problem
Nach Tod des einen Ehegatten könnte man ja die Einsetzung der Kids nicht mehr ändern,
nur Vermächtnisse, die die Erbenstellung nicht berühren, könnte man ja auf jeden Fall machen (glaube ich)
Könnten sich beide bei Abschluss des Erbvertrags trotzdem das Recht einräumen, dass nach dem Tod des Erstversterbenden der Überlebende die getroffene Erbeinsetzung durch ein neues Testament ändern könnte? z.B Quote der Kinder ändern, einen dritten Erben dazunehmen usw.
Ich weiss, dass das eigentlich nicht der Sinn eines Erbvertrages ist, aber die Frage ist, ob es trotzdem möglich wäre....