Hallo,
das Konto des Schuldners wurde gepfändet.
Nun habe ich einen Antrag des Schuldnervertreters auf Einstellung der ZV auf dem Tisch, da die Gläubigerin (war anwaltlich vertreten) inzwischen verstorben ist.
Die ZV soll eingestellt werden, bis geklärt ist, wer Rechtsnachfolger ist.
Nach welcher Vorschrift soll das möglich sein?