Hallo und mal wieder ein dumme Frage meinerseits:
Vollstreckt werden soll aus einem KFB. In diesem ist angegeben, dass auf Grund eines vorläufig vollstreckbaren Uteils die Kosten zu erstatten sind.
Außerdem, dass dem Kläger das Gericht gestattet die Zwangsvollstreckung gegen eine Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Nun meine Frage:
Kann ein Pfüb oder darf nur ein Pfändungsbeschluss ergehen, wenn weder von Schuldner noch vom Gläubiger Sicherheit geleistet wurde.
Der Schuldner hat jetzt Erinnerung eingelegt und begründet sie damit, dass der Gläubiger hätte Sicherheit leisten müssen.
Danke