Hallo,
bin neu in Beratungshilfe und muss hier mal was fragen:
Habe zwei Anträge desselben Anwalts für dieselbe Mandantin betreffend die Kündigung ihrer Wohnung.
Der erste wurde bereits bewilligt, da ging es um die Kündigung durch den Hauseigentümer, der das Haus verkauft hat. Der Anwalt ist tätig geworden und forderte ihn zur Nennung eines Kündigungsgrundes auf und teilte ihm mit, dass die Kündigung nur wegen eines Eigentümerwechsels unwirksam sei.
Nach genau einem Monat kommt Antrag Nr. 2, diesmal betreffend die neue Eigentümerin des Hauses, die der Mandantin nun ebenfalls wegen Eigenbedarf gekündigt hat. Hier behält sich der Rechtsanwalt nun in einem Schreiben weitere Einwendungen vor und bittet um Mitteilung, auf wessen Konto die Miete gezahlt werden soll (alter oder neuer Eigentümer).
Hm, ist es nun eine neue Angelegenheit, weil der Vermieter quasi gewechselt hat? Oder nicht, weil es immer noch um die Kündigung (bzw. jetzt 2 Kündigungen) ihrer Wohnung geht?