Hallo,
ich steige direkt in den Fall ein:
Das Kind lebt in einer Pflegefamilie. Es wird derzeit noch ein Gutachten erstellt zur Erziehungsfähigkeit der Eltern. Wie dies ausgeht, ist noch nicht klar.
Der Pflegevater hat nun ein Angebot bekommen nach Südafrika zu gehen und dort zu arbeiten. Neben seiner Frau und den zwei leiblichen Kinder, soll auch das Pflegekind mit.
Fragen:
Kann der Vormund einen Umzug nach Südarfika einfach so bestimmen? Irgendwas lässt mich da unbehaglich sein. Eine Genehmigung ist wohl nicht erforderlich?
Südafrika ist dem KSÜ nicht beigetreten, wie verhält es sich also mit der Zuständigkeit, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Südafrika einrichtet? Bleibt die Vormundschaft hier bestehen?
Für weitere Fragen, Anregungen zu diesem Fall bitte posten!
Danke