Guten Morgen, das hoch und runter diskutierte Thema "verschiedene/eine/mehrere Angelegenheiten" beschäftigt mich gerade mal wieder...Folgendes Beispiel:
- 2 nachträgliche Anträge
a) einmal im letzten Quartal 2011 Problematik "Rente wg. Erwerbsminderung", gegenüber dt. Rentenversicherung XXX
b) einmal im 2. und 3. Quartal 2011 Problematik "Witwenrente", gegenüber der dt. Rentenversicherung ZZZ
Die Rentenversicherung sind in unterschiedl. Bundesländern, darum XXX und ZZZ; soweit ich es überblicke, wurden unterschiedliche Ausführungen gemacht:
Bei a) hat sich der RA im Widerspruch mit einem Gutachten auseinandergesetzt, bei b) ging es um eine evtl. Eheschließung und erneute Scheidung im Heimatland..
Ich würde darum zu 2 Angelegenheiten tendieren...