Öffentliche Zustellung des AO-Beschluss?

  • Hängt davon ab, wer da weshalb wissen will, daß der Schuldner irgendwo im Ausland sei, obwohl doch alles für das Gegenteil spricht.

    Ein Kollege hat das hier kürzlich über einen Abwesenheitspfleger gelöst (Meerhof ZfIR 2015, 704). Weil er nicht ein ganzes Verfahren von der Anordnung bis zur Hinterlegung des Erlöses mittels öffentlicher Zustellung und Zustellungsvertreter betreiben wollte. Er hat allerdings auch positv gewußt, daß der Schuldner mit unbekannter Anschrift im Kosovo ist.

  • Na ja, wenn selbst das Einwohnermeldeamt eine jahrelange Abwesenheit bestätigt, ist der Anschein der wirksamen Zustellung eben widerlegt. Dann würde ich noch eine Anfrage bei der Polizei starten und bei Fruchtlosigkeit eine Abwesenheitspflegschaft für ZVG-Angelegenheiten anregen. Ein Betreiben des Verfahrens über die Zustellung an die "Wohnung" oder über die öffentliche Zustellung bzw. Zustellungsvertreter birgt die Gefahr, dass der Schuldner noch in fünf Jahren Zuschlagsbeschwerde einlegt.

  • Genau deswegen mein Zögern. Danke für die Denkanstöße, vielleicht kann doch noch was ermittelt werden. Falls nicht, eine letzte Frage: Lt. Meerhof bedarf Abwesenheitspflegschaft eines Gläubigerantrages beim BetrG ?!

  • Stimmt, keine Anregung sondern Antrag durch Gläubiger. Den hat im Fall des Kollegen die Bank auch gestellt. Viel Überzeugungsarbeit war meines Wissens nach nicht erforderlich. Die Vorarbeit i.S. einer Aufenthaltsermittlung hatte das ZVG- Gericht ja schon geleistet. Vorliegend ebenfalls.

  • Na ja, wenn selbst das Einwohnermeldeamt eine jahrelange Abwesenheit bestätigt, ist der Anschein der wirksamen Zustellung eben widerlegt. Dann würde ich noch eine Anfrage bei der Polizei starten ...

    So sehe ich das auch.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!