Hoffolgezeugnis ja oder nein ?

  • Hallo,

    ich habe ein öffentliches Testament von 1975 vorliegen, in dem die Ehegatten sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt haben, auch den Hof betreffend.
    Diesem Testament wurde damals durch Beschluss des Landwirtschaftsgerichts die Zustimmung erteilt (damals § 7 Abs. 2 HöfeO), weil noch 2 Töchter vorhanden sind.

    Jetzt habe ich einen normalen Erbschein für das hoffreie Grundstück, der die Frau als Erbin nach dem Mann ausweist. Brauche ich für den Hof jetzt trotz des Beschlusses aus 1975 noch ein Hoffolgezeugnis, oder gibts da gar keinen Zusammenhang?
    Habe bisher aber auch nochnicht nachgelesen, muss ich gestehen, sehe so einen uralten Beschluss auch zum ersten Mal.....:gruebel:

  • Ich hatte so einen Beschluss auch noch nicht, denke aber, dass dieser nicht allein für die Grundbuchberichtigung ausreicht.

    Ein Hoffolgezeugnis ist m.E. nicht erforderlich, da ja ein öffentliches Testament vorliegt, welches den Hoferben bestimmt. Nötig ist daher lediglich noch ein feststellender Beschluss des Lw-Gerichts, dass der Hoferbe wirtschaftsfähig ist (§§ 6 Abs. 6,7 HöfeO, 11 HöfeVfO). (...es sei denn die Wirtschaftsfähigkeit ist offenkundig ;))

  • Danke. Ich glaube, ich gehe mit dem Beschluss mal zur Richterin und frage sie mal, was es damit auf sich hat.....

  • Ich würde ein Hoffolgezeugnis verlangen, da der Erblasser trotz des Testamentes m.E. danach noch eine formfreie Hoferbenbestimmung hätte vornehmen können.

    Ulf

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