Hallo,
ich habe ein öffentliches Testament von 1975 vorliegen, in dem die Ehegatten sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt haben, auch den Hof betreffend.
Diesem Testament wurde damals durch Beschluss des Landwirtschaftsgerichts die Zustimmung erteilt (damals § 7 Abs. 2 HöfeO), weil noch 2 Töchter vorhanden sind.
Jetzt habe ich einen normalen Erbschein für das hoffreie Grundstück, der die Frau als Erbin nach dem Mann ausweist. Brauche ich für den Hof jetzt trotz des Beschlusses aus 1975 noch ein Hoffolgezeugnis, oder gibts da gar keinen Zusammenhang?
Habe bisher aber auch nochnicht nachgelesen, muss ich gestehen, sehe so einen uralten Beschluss auch zum ersten Mal.....