Guten Morgen.
Ich habe am 29.05.2012 die Herausgabeanordnung unterschrieben, der Ab-Vermerk stammt vom 31.05.2012. Am 05.06.2012 geht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei Gericht ein. Die Auszahlung wurde noch nicht vorgenommen. Ist der hinterlegte Betrag wirksam gepfändet worden oder wurde die Hinterlegung durch die Herausgabeanordnung bereits beendet?