Hallo erstmal
Ich sitze mal wieder an einer Akte, bei der ich nicht weiterkomme.
Im Widerspruchsverfahren wurde die Klägerin von einem Steuerberater vertreten, im gerichtlichen Verfahren dann von einem Rechtsanwalt.
Der Steuerberater will nun seine Vergütung nach StBGebV von mir festgesetzt haben. Außerdem lehnen sie die Anrechnung der Geschäftsgebühr ab, da ja ein Wechsel in der Vertretung stattgefunden habe.
Ich sträube mich irgendwie dagegen, weil die Steuerberater neben ihrer GmbH auch in der Rechtsanwaltskanzlei tätig sind, die dann im gerichtlichen Verfahren übernommen hat.
Habt ihr eine Idee?
Vielen Dank im Voraus...:daumenrau