Abgetrennt aus https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…1254#post811254:
@Zubbel, dass der Bezi mein Vorgesetzter sein soll, hat mir bisher noch keiner gesagt. Das erklärt aber vielleicht ein bisschen, warum wir Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse nicht abhelfen dürfen, Erinnerungen gegen Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse aber schon.
Das liegt am Wegfall von § 174 SGG (Abhilfemöglichkeit).
Das sollte wohl mal eine Arbeitserleichterung darstellen. :-/
Und da das SGG ja nach der h. M. in der RECHTSPRECHUNG (nicht meine Meinung) immer vorrangig ist, gilt das für quasi alle Abhilfemöglichkeiten...