Hallo zusammen,
ich habe hier einen etwas verrückten Fall :
Im GB war eine befreite Vorerbin Eigentümerin. Nacherben waren ihr Cousin und ihre Cousine zu gleichen Teilen.
2009 verkaufte die befreite Vorerbin die betr. Wohnung an ihren Cousin= einer der Nacherben. Der Vertrag wurde nicht vollzogen. 2010 stirbt die Vorerbin. Aufgrund von Erbnachweisen erfolgt die Eintragung der Nacherben als Eigentümer und Löschung des NE-Vermerks.
Nun reicht der Notar den Kaufvertrag ein und beantragt Umschreibung auf den Käufer (ein Nacherbe). Ich habe nun die weitere Nacherbin angehört und sie erhebt Einwendungen gegen die Entgeltlichkeit (Kaufpreis von 30.000 EUR entspricht nicht dem Verkehrswert). Wie würdet Ihr jetzt verfahren?