Für alle Freunde obskurer Sachverhalte...
In dem Insolvenzverfahren einer Gesellschaft sind auch Forderungen von Krankenkassen auf rückständige Sozialversicherungsbeiträge zur Tabelle festgestellt. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften deren Gesellschafter. Diese Haftung kann allerdings nur der Insolvenzverwalter geltendmachen, § 93 InsO. Ich habe also für den Insolvenzverwalter den Gesellschafter auf Zahlung verklagt.
Und zwar, weil Streitgegenstand nun mal Ansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge waren, vor dem Sozialgericht. In der mündlichen Verhandlung hat der Gesellschafter den Klageanspruch anerkannt. Das Anerkenntnis ist nach § 199 Abs. 1 Nr. 3 SGG Vollstreckungstitel. So weit, so schön. Bloß ... alles was ich bekommen habe, ist dieses T-Shirt und eine Niederschrift über den Verhandlungstermin, worin schlicht protokolliert ist:
ZitatDer Beklagte erklärt: Ich erkenne die Klageforderung an.
Ich hege gewisse Zweifel, daß ein Gerichtsvollzieher sich damit zufrieden gibt. Wie zum Henker bekomme ich nun eine vollstreckbare Ausfertigung von ... mir egal wovon, Hauptsache ich kann damit einen Vollstreckungsauftrag erteilen? Wie funktioniert das? Kann das SG meine Klageschrift und das Protokoll zusammentackern und dann eine Vollstreckungsklausel druntersetzen? Oder wie sonst?