Berufshaftpflicht schon im Studium?

  • @Mitwisser:

    In meiner Versicherung ist grobe Fahrlässigkeit nach den Bedingungen ausdrücklich eingeschlossen.

    Aber interessante Anmerkung Deinerseits: vor längerer Zeit sagte der Geschäftsleiter meines ehemaligen Gerichts auch mal in etwa zu mir, dass grobe Fahrlässigkeit nach seiner Kenntnis nicht versicherbar ist. Er war dann sehr erstaunt, als ich ihm sagte, dass das bei mir drin ist (war eine Unterhaltung allgemeiner Natur über das Thema, nicht wegen eines Haftungsfalls ;)).

    Ich hatte mich damals schon sehr über die Aussage gewundert, denn eine Vermögensschadenhaftpflicht, die nur einfache Fahrlässigkeit abdeckt, ist doch in der Tat witzlos.

  • Das ist ja gerade der Sinn solcher Versicherungen:


    leichte Fahrlässigkeit: der Dienstherr nimmt mich nicht in Anspruch

    grobe Fahrlässigkeit: die Versicherung springt ein

    Vorsatz: nun ja, dann habe ich wohl noch ganz andere Probleme ...


    (Sollte tatsächlich jemand eine Haftpflichtversicherung haben, die bei grober Fahrlässigkeit nicht zahlt - vielleicht die oben genannte so günstige - der sollte sich ernsthaft Gedanken über einen Wechsel machen.)

  • ...
    In meiner Versicherung ist grobe Fahrlässigkeit nach den Bedingungen ausdrücklich eingeschlossen.
    ...


    Donnerwetter! Dann wäre es ja interessant, ob hier im Forum einer einen Fall kennt, bei dem die Versicherung auch tatsächlich eingesprungen ist.

    Das ist ja gerade der Sinn solcher Versicherungen:
    ...


    Als Versicherungsvertreter würde ich natürlich auch so argumentieren. Mit den richtigen Argumenten verkaufen die den Eskimos auch Kühlschränke.
    Dennoch habe ich Zweifel, dass einem die Versicherung im Ernstfall tatsächlich hilft.

  • ... Mit den richtigen Argumenten verkaufen die den Eskimos auch Kühlschränke. Dennoch habe ich Zweifel, dass einem die Versicherung im Ernstfall tatsächlich hilft.

    1. Man kann natürlich auf die "Argumente" der Versicherungsvertreter hören, man kann aber auch die Versicherungsbedingungen lesen. Ich jedenfalls gehöre nicht zu denen, die "auf Zuruf" des Vertreters unterschreiben.

    2. Wie wir aus beruflicher Erfahrung wissen, stellen sich Versicherungen im (Versicherungs)Fall der Fälle gerne mal quer - dann muss man seinen Anspruch eben einklagen.

    Selbstverständlich ist eine Versicherung, die Leistung bei grober Fahrlässigkeit ausschließt, in unserem Fall Unsinn. Denn bei leichter Fahrlässigkeit wird der Dienstherr uns nicht in Anspruch nehmen.

    Deshalb: prüfe, wer sich (ewig) bindet!

  • Zitat

    Donnerwetter! Dann wäre es ja interessant, ob hier im Forum einer einen Fall kennt, bei dem die Versicherung auch tatsächlich eingesprungen ist

    Angeblich kommt es doch (so gut wie) nie vor, dass der Dienstherr mal einen Rpfl in Regress nimmt.

    Und mir hat neulich mal ein Versicherungsmensch gesagt, der Regress sei auf die Höhe von 3 Monatsgehältern beschränkt !

    Wo er das hernimmt, weiß ich nicht...... aber eigentlich hat er mit dieser Aussage "schlechte" Werbung für eine Versicherung gemacht.
    Schließlich leben ja Versicherungsgesellschaften von der Angst der Leute.....

    Wie dem auch sei:
    Ich persönlich find´s ein Unding, dass man als Entscheidungsträger in der Justiz so wenig darüber weiß, welche Auswirkungen "Amtshaftung" für einen persönlich bedeuten kann.

    Bei einem RA zum Beispiel gilt es automatisch als "grob fahrlässig", wenn er nicht die aktuellste Rechtsprechung kennt....

    Wie wäre es daher in der Ausbildung mit einem entsprechenden Themengebiet ?

    Oder hat die Justiz etwa Angst, dass die Leute dann noch weniger entscheidungsfreudig werden ?;)

  • ...
    Wie dem auch sei:
    Ich persönlich find´s ein Unding, dass man als Entscheidungsträger in der Justiz so wenig darüber weiß, welche Auswirkungen "Amtshaftung" für einen persönlich bedeuten kann.
    ...


    Mir macht vor allem Angst, wenn ein Jurist den Ausführungen eines Versicherungsverdrehers mehr vertraut, als seinen eigenen juristischen Fähigkeiten.

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