Probleme mit dem Lebenslauf

  • Hallo Soumaya,

    bei der Bewerbung am OLG KA oder Stgt muss man immer auch einen ausgefüllten Vordruck mitschicken (findet man online auf deren Websites), in den man seine persönlichen Daten wie Anschrift, Kontaktdaten, Berufe der Eltern usw. einträgt.
    Daten wie Telefonnummer/ E-Mail Adresse würde ich also im ausformulierten handschriftlich verfassten Lebenslauf weg lassen, die Anschrift hingegen kann man z.B. ja im Textfluss an einer passenden Stelle einfließen lassen.
    Ich hatte bei meiner Bewerbung letztes Jahr nur die handschriftlich verlangte Version des Lebenslaufes mitgeschickt (und eben den Vordruck des OLGs).

  • Passt zwar nicht auf die Frage:

    Aber mich wundert, dass immer noch nach den Berufen der Eltern gefragt wird.
    Der Sinn erschließt sich mir nicht so ganz.

  • Die Angabe des Berufs der Eltern könnte verschiedene Gründe haben.
    Vielleicht, weil es schon immer gemacht wurde, oder um im Vorstellungsgespräch Fragen dazu zu stellen.
    Vielleicht ist es von Vorteil, wenn die Eltern oder ein Elternteil Jurist ist etc.
    Aber ich nehme mal an, dass den wahren Grund nicht einmal die Leute wissen, die solche Lebensläufe auswerten.

  • Ich glaub ich hab bei meinen zig Bewerbungen im Lebenslauf nie meine Eltern erwähnt und es hat auch nie jemand danach gefragt...

  • Telefonnummern e-mail-Adressen etc. gehören in das Bewerbungsschreiben an die einstellende Behörde und zwar in den Briefkopf.
    Neben dem tabellarischen Lebenslauf wird auch ein handgeschriebener Lebenslauf verlangt, da man aus dem Inhalt, den gewählten Formulierungen, dem Layout und den sonstigen Formalien (Schreibfehler, Kommaregeln, Datum, Unterschrift) Rückschlüsse auf die Geeignetheit des Bewerbers ziehen möchte. Gleiches gilt im Übrigen auch für das Bewerbungsschreiben.

    Viel Erfolg!!:daumenrau

  • Angaben über Eltern und Geschwister finde ich auch etwas merkwürdig... Aber vielleicht ist es für diejenigen, die einen behinderten Elternteil haben? Dass der Arbeitgeber Bescheid weiß, dass man sich da womöglich ab und zu kümmern muss?
    Liebe Grüße

  • ...stimmt es eigentlich das ein graphologisches Gutachten erstellt wird?

    Es gibt mit Sicherheit Firmen, die so einen Quatsch veranstalten - der allerdings höchst fragwürdig und unzulässig ist. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein OLG in Deutschland das Geld derart aus dem Fenster werfen kann. Zumal man wohl eher auf den Charakter eines Menschen schließen kann, wenn man ihn in einem Assessment Center sitzen hat, als wenn man seine Schrift analysiert.

    Ich denke bei dem selbstgeschriebenen Lebenslauf geht es eher um Rechtschreibung, Leserlichkeit, Sauberkeit, u. ä., also formelle Dinge.

  • Ich würde einen Füller nehmen, aber ich schreibe ohnehin meistens mit Füller, weil ich es schöner finde. Etwas antik, ich weiß. :oops:

    Ein anderer ordentlicher Stift tut es aber mit Sicherheit auch. Er sollte halt nicht schmieren oder das Papier zerstören - Kulis haben ja manchmal so komische Angewohnheiten, nicht mehr schreiben zu wollen und dann kommt die Gewalt... Es gibt auch noch diese Ballpointpens oder wie die Dinger heißen - so eine Art Fineliner.

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