Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
mir liegt ein Antrag auf Kraftloserklärung von Aktien vor. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Aktien bereits eingetauscht wurden. Der Antragsteller ist aber im Besitz der Originalerneuerungsscheine. Es soll sich um einen Betrug oder einen Fehler beim Tausch handeln. Besteht noch ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag? Was würdet Ihr tun?
Aktien...help...
Dackel