Hallo Leute!
Jetzt hat es mich auch erwischt.
Der betr. Gl. hat den Antrag zurückgenommen und möchte jetzt die Kosten für die Gerichtsksoten und die Gebühr für den Anordnungsantrag im KFB festgesetzt haben. Die Rücknahem erfolgte, weil der Wert des Grundstücks nach Erstellung des Gutachtens faktisch Null ist.
Einige Fragen sind schon über die Suchfunktion beantwortet worden, aber einige Unsicherheiten sind geblieben:
a) Ich habe noch keinen Beschluss über die Kosten des Verfahrens gemacht. Muss ich den noch machen bzw. brauche ich so einen Beschluss als Grundlage des KFB? Wenn ich Stöber Einleitung 40.3 richtig lese, dann nicht, weil es sich um notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung handelt und da der Hauptsachetitel zählt.
b) Der Gebührenwert ist der Wert des Rechts und nicht des Grundstücks?
c) Kann mal bitte jemand einen KFB einstellen (oder mir schicken)? Falls nicht: Wie sieht das Rubrum aus?
Danke!
yeto