Anfängerfragen

  • Hallo,

    ich hab da mal ein paar Fragen bzgl. des bewerbens als Rechtspfleger. Ich mache derzeit noch mein Fachabitur (Komme jetzt in 1 Woche in die 12. und letzte Klasse) und würde mich gerne als Rechtspfleger bewerben. Hab mich mal ein bisschen umgeschaut und wollte als erstes fragen wann ich mich da bewerben muss, weil ich mir da nicht so ganz sicher bin. Muss ich es jetzt tun bis zum Ende des Jahres mit dem Zeugniss der 11. Klasse oder erst nächstes Jahr wenn ich meinen Abschluss fertig hab? Miene zweite Frage wäre ob ich bei der Bewerbung das Anschreiben auch verfassen soll/muss/darf weil auf den Seiten der OLGs nur etwas von den Lebnesläufen und Zeugnissen usw. steht, aber nichts von einem Anschreiben.


    Danke schonmal im Vorraus

  • Ist die 12. Klasse dein Abschlussjahr? Dann kannst du dich mit dem Endjahreszeugnis der 11. Klasse bewerben. Falls du auf Grundlage deines eingereichten 11er Zeugnisses genommen wirst, musst du dein Abschlusszeugnis im Sommer dann nachreichen.
    Ein ordentliches Anschreiben, in dem man kurz seine Motivation für die Bewerbung darlegt, gehört zu jeder Bewerbung und wird wahrscheinlich, weil es eigentlich selbstverständlich ist, nicht extra erwähnt.

  • Hallo,

    i und wollte als erstes fragen wann ich mich da bewerben muss, weil ich mir da nicht so ganz sicher bin.

    Danke schonmal im Vorraus

    Die Bewerbungsfristen ergeben sich aus den Homepages der einzelnen OLGs.
    Beim OLG Karlsruhe beispielsweise ist Bewerbung bis 31.01. eines Jahres möglich.
    Lieber werden allerdings Bewerbungen bis 31.10. ( logischerweise des Vorjahres ) gesehen, da die ersten Auswahlrunden durch den Auswahlausschuss sp. im November eines Jahres für die Einstellung zum 01.09. des Folgejahres beginnen !

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