Hallo Mitstreiter,
Ein tschechischer Staatsbürger erbt von seinem in Deutschland gelebten Vater einen 1/2 Anteil an einer Wohnung und möchte diese nun verkaufen. Muss seine Frau der Veräußerung zustimmen? Sie haben den Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft ( gesetzlicher Güterstand in Tschechien )
Danke von mal im Voraus.
Chrisi