Errungenschaftsgemeinschaft Tschechien

  • Hallo Mitstreiter,

    Ein tschechischer Staatsbürger erbt von seinem in Deutschland gelebten Vater einen 1/2 Anteil an einer Wohnung und möchte diese nun verkaufen. Muss seine Frau der Veräußerung zustimmen? Sie haben den Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft ( gesetzlicher Güterstand in Tschechien )

    Danke von mal im Voraus.

    Chrisi

  • Die Frau muss m. E. nicht zustimmen, weil (zumindest nach meinem Kenntnisstand) nach tschechischem Recht ein Erwerb durch Erbschaft nicht in die Errungenschaft fällt, sondern persönliches Vermögen bleibt. Und dafür, dass sich an diesem Grundsatz im vorliegenden Falle etwas geändert haben könnte (etwa durch rechtsgeschäftliche Verfügung), hast Du keine Anhaltspunkte.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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