Hallo,
habe hier folgenden Fall: Antrag nach § 850 f ZPO des Schuldners liegt vor; PKH wurde bewilligt, RA wurde beigeordnet. Es wurde bzgl. des Antrags auf Heraufsetzung des pfändungsfreien Betrages auch antragsgemäß entschieden. Nun meine Frage, wie berechnet sich der Streitwert des Verfahrens und welche RA-Gebühren sind entstanden?
Danke für Beiträge