Folgender Fall:
Die Betreute und ihr Ehemann waren Eigentümer einer Wohnung zu je 1/2. Der Ehemann verstarb und wurde beerbt von der Betreuten und dessen Schwester (geschah vor Anordnung der Betreuung).
Die Betreute, die die Wohnung bis jetzt allein bewohnt hatte, lebt nun im Pflegeheim. Der Betreuer will die Wohnung nun vermieten, hat aber das Problem, dass die Miterbin/Schwester in Istanbul wohnt und bislang kein Kontakt hergestellt werden konnte.
Er sagt nun, dass er ja einen entsprechenden Mietvertrag für die Schwester als Geschäftsführer ohne Auftrag abschließen könnte.
Geht das?
Eine Vermietung ist zeitnah notwendig, da die Einnahmen der Betreuten nicht zur Begleichung der Pflegeheimkosten ausreichen.
Vielen Dank.