Kann mir jemand den Sinn verschlossener Umschläge in Personalakten erklären?
In meiner Personalakte befinden sich mehrere verschlossene und versiegelte Umschläge, in denen sich laut Aufschrift Mitteilungen des BStU bzw. ärztliche Untersuchungsergebnisse befinden. Jede Öffnung und der Wiederverschluss ist zu dokumentieren. Aber jeder, der ein dienstliches Interesse am Inhalt der Umschläge hat, darf den Umschlag öffnen und den Inhalt zur Kenntnis nehmen. Als Betroffener genügt sogar meine Neugier in Verbindung mit meinem Personalakteneinsichtsrecht. Im Übrigen unterliegt das Einsichtsrecht in Personalakten ohnehin sehr strengen Voraussetzungen.
Was soll also diese zusätzliche Hürde?