Verschlossener Umschlag in Personalakten

  • Kann mir jemand den Sinn verschlossener Umschläge in Personalakten erklären?

    In meiner Personalakte befinden sich mehrere verschlossene und versiegelte Umschläge, in denen sich laut Aufschrift Mitteilungen des BStU bzw. ärztliche Untersuchungsergebnisse befinden. Jede Öffnung und der Wiederverschluss ist zu dokumentieren. Aber jeder, der ein dienstliches Interesse am Inhalt der Umschläge hat, darf den Umschlag öffnen und den Inhalt zur Kenntnis nehmen. Als Betroffener genügt sogar meine Neugier in Verbindung mit meinem Personalakteneinsichtsrecht. Im Übrigen unterliegt das Einsichtsrecht in Personalakten ohnehin sehr strengen Voraussetzungen.

    Was soll also diese zusätzliche Hürde?

  • Es gibt ja mehrere Stellen, die die Akten bearbeiten (bei uns zumindest). Bevor z. B. einer in Pension geht, schicken wir die Akte weg zur Berechnung der Versorgungsbezüge, oder auch wenn nach einer Scheidung der Versorgungsausgleich zu berechnen ist.
    Diese Stellen brauchen die Personalakte, aber nur wegen der Eckdaten. Ärztliche Unterlagen unterliegen einem höheren Datenschutz. (Nach dieser Logik müssten aber auch die Beurteilungen verschlossen werden...:gruebel:)

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Das "dienstliche Interesse" ist sehr eng zu fassen. So geht z.B. die Verwaltungsgeschäftsstelle der Inhalt eines amtsärztlichen Gutachtens überhaupt nichts an, auch wenn sie die Akten führt. Auch der Personalrat erfährt nur das Ergebnis (dienstfähig oder nicht), aber keine Details. Deshalb ist der verschlossene Umschlag sinnvoll, damit nicht jemand zufällig etwas mitbekommt, der die Akte ansonsten berechtigterweise in den Händen hat.

  • Das geht noch strenger: Mein erster Chef sollte mich beurteilen, er durfte weder meine Diensträume betreten noch ein Schriftstück, das ich gefertigt habe, auch nur ansehen.

  • Das geht noch strenger: Mein erster Chef sollte mich beurteilen, er durfte weder meine Diensträume betreten noch ein Schriftstück, das ich gefertigt habe, auch nur ansehen.


    Hast Du ihm das verboten? Wenn ja, warum? Das ist ja beinahe so, als würde ich von Blinden ein Urteil über die Farbenpracht meiner Aquarienfische verlangen.

  • Für Bayern steht dazu was in Art. 67 Abs. 2 BayBG

    "Die ärztliche Mitteilung über die Untersuchungsbefunde nach Abs. 1 ist in einem gesonderten, verschlossenen und versiegelten Umschlag zu übersenden. 2Die an die Behörde übermittelten Daten dürfen nur für die nach § 26 BeamtStG zu treffende Entscheidung verarbeitet oder genutzt werden. 3Die Mitteilung ist verschlossen zur Personalakte zu nehmen".

    Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas (Ovid, röm. Dichter, 43 v.Chr. - 17 n.Chr.)

  • Das geht noch strenger: Mein erster Chef sollte mich beurteilen, er durfte weder meine Diensträume betreten noch ein Schriftstück, das ich gefertigt habe, auch nur ansehen.

    Und wie ging das dann: Hast Du ihm gesagt: "Ich bin ein guter Rechtspfleger" und bekamst dafür eine gute Beurteilung? Oder wurde eine Kristallkugel zugezogen?

    Wobei, wenn jemand jemanden beurteilen soll, von dessen Tätigkeit er nichts versteht, hilft es auch nichts, wenn er dessen Schriftstücke liest.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

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