Hallo an die Auslandsexperten,
als Rpfl der F-Abteilung hab ich schon vor geraumer Zeit einen Antrag auf grenzüberschreitende PKH für Italien erhalten.
Nach Übersetzung und Übermittlung zur zuständigen Stelle in Italien sowie Ergänzung fehlender Angaben nebst Übersetzung teilt mir nun die Stelle mit, dass PKH abgelehnt werden muss.
Begründung: Zu hohes Einkommen der Kindesmutter
Der ASt. stellt nun den Antrag nach § 1077 Abs. 6 ZPO. Nach meiner Berechnung würde der Antragstellerin tatsächlich bei uns ratenfreie PKH gewährt werden. dem Antrag könnte ich daher stattgeben.
Jetzt aber meine Frage:
Wie sieht dieses "Armutszeugnis" aus?
Habe nirgends etwas gefunden, die Koomentierung in Zöller und Co ist ja recht übersichtlich und spricht nur von der "Bescheinigung der Bedürftigkeit".
Bestehende Threads hab ich nur diesen gefunden, das passt auch nicht.
Auf der EU-Seite bin ich auch nicht fündig geworden.
Ich geh davon aus, dass ich durch Beschluss entscheiden muss, muss da ne RM-Belehrung rein? Wie sehen Tenor und vor allen Dingen das Rubrum aus?
Bereits jetzt Danke fürs Mitdenken!