Hallo, ich mache die M-Sachen noch nicht sehr lange und habe folgendes Problem:
Die Schuldnerin ist 88 Jahre alt und Vermieterin von 3 Wohnungen. Mieteinnahmen in Höhe von 360 EUR, 199 EUR und 352 EUR. Die Mieteinnahmen stellen ihr einziges Einkommen dar. Keine gesetzliche Rente, keine private Rente und wegen des Grundbesitzes nach eigenen Angaben auch kein Anspruch auf Sozialleistung, sie selbst hat Wohnrecht und zahlt lediglich die Nebenkosten. Aufgrund Erinnerung beabsichtige ich jetzt, auf jeden Fall gemäß § 851 b ZPO die Nebenkostenvorauszahlungen (40 EUR, 70 EUR und 200 EUR) freizugeben, weil zweckgebunden. Aber weiterhin? Kann ich noch einen Betrag für die Lebenshaltung freigeben? Und wenn ja, welchen und worauf stütze ich das? Gepfändet wird übrigens wegen nicht bezahlter Heizkosten...
Ich hoffe auf Hilfe.... Dankeschön!