Hallo,
ich habe einen Antrag nach § 850c IV ZPO auf dem Tisch, die Ehefrau soll unberücksichtigt bleiben.
Zugleich soll zunächst angeordnet werden, dass der Arbeitgeber den (zusätzlich pfändbaren) Betrag bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag einbehalten soll. Geht das?
Vielen Dank schon mal!