Liebe Mitstreiter,
hat jemand von Euch Erkenntnisse darüber, ob der Richter oder der Rechtspfleger dafür zuständig ist, einen Verhinderungsbetreuer aus dem gleichen Verein wie den "Haupt"betreuer zu bestellen? In der Kommentierung wird nicht unterschieden, ob es sich um einen Verein handelt oder nicht - dort wird von Zuständigkeit des Richters ausgegangen. Mein Richter sieht das anders, weil es eine Vereinsbetreuung ist.
Danke fürs Nachdenken und Aufschreiben!