Arbeitgeber zahlt Weihnachtsgeld. Es gibt einen Tarifvertrag, der die Möglichkeit vorsieht, dass die Zahlung auch statt in Geld durch entsprechende Zeitgutschrift als Überstunden auf dem Stundenkonto zwecks Nutzung für Freizeitausgleich erfolgt.
Fällt die Ausübung dieses Wahlrechts in der Insolvenz unter § 80 Abs. 1 InsO oder handelt es sich dabei um ein höchstpersönliches Recht?