Hallo,
für die Erblasserin wurde in einem notariellen Testament eine Testamentsvollstreckung angeordnet (Abwicklungsvollstreckung). Ein Erbschein wurde bereits für die 13 Miterben erteilt. Der Antrag auf TV- Zeugnis wurde in der Form des Erbscheinsantrages korrekt gestellt. Die Sache ist eilbedürftig, weil das Haus der Erblasserin verkauft werden soll. Kann ich auf die Anhörung zum Antrag auf Erlass des TV- Zeugnisses verzichten?