Sachverhalt: Gegenseite wurde wie folgt verurteilt:
1. Bekl. wird verurteilt, Grundschuldlöschung XY zu bewilligen.
2. Bekl. hat 7.000,00 € außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten + Zinsen zu zahlen.
3. Vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung von 1.100.000,00 €.
Streitwert: 1.000.000,00 €
KFB: 25.000,00 €
Es wurde Berufung eingelegt und unser Mandant möchte schonmal vorab die RA-Kosten (7 T€) und den KFB (25 T€) vollstrecken.
Fragestellung: In welcher Höhe müssen wir hier Sicherheit leisten? Allein aus § 752 S. 1 ZPO erschließt sich mir das noch nicht. Wie berechnet sich hier der "Teilbetrag"?