Nein. Wenn ein einziger Anteil nirgends (mehr) zugeordnet ist, gibt es nur zwei Möglichkeiten:
1. Alle Anteile werden in einem neuen Grundbuch zusammengefasst und damit alle Zuordnungen aufgehoben, § 3 VIII GBO. Der Zustimmung der übrigen Miteigentümer bedarf es nicht. § 3 VIII GBO definiert einen Zustand und löst damit eine zwingende Folge aus. Fertig.
- Dies ist die gesetzlich vorgesehene einzige Möglichkeit. -
2. Du lässt den nun nicht mehr zugebuchten Anteil ohne irgendein herrschendes Grundstück in der Taiga stehen und verstößt damit gegen § 3 VIII GBO (was immerhin materiellrechtlich keine Konsequenzen haben dürfte).